Stellungnahme zum Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetz

Der Dachverband der Kinder- und Jugendgremien begrüßt das „Fünfte Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz – Unterstützung einer eigenständigen Jugendpolitik“. Wie der Gesetzesentwurf richtigerweise unterstreicht, müssen insbesondere junge Menschen zwischen dem Eintritt in die weiterführende Schule bis zur Beendigung der Ausbildung an den Entscheidungen in den Kommunen und in den Landkreisen beteiligt werden. Die Überzeugung der Kinder- und Jugendgremien in Thüringen ist, dass Kinder und Jugendliche befähigt und ermutigt werden sollten, ihre Interessen, Bedürfnisse und Wünsche zu artikulieren. Junge Menschen sollten als Mitgestalter der aktiven Bürgergesellschaft akzeptiert und an allen sie betreffenden Entscheidungen verbindlich beteiligt werden. Die Interessenvertretung junger Menschen geschieht idealerweise durch die Kinder und Jugendlichen selbst, also in von ihnen mitverantworteten und organisierten Gremien, den Jugendbeteiligungsgremien in Thüringen.

In diesem Sinne verankert § 5 Absatz 3 die Mitbestimmung der Gremienvertreter*innen in die kommunalen Jugendhilfeausschüsse explizit. Es liegt im Interesse der jungen Menschen in unseren Gremien, gewählte Vertreter*innen in die Jugendhilfeausschüsse zu entsenden, um die Jugendhilfeplanung in ihren Landkreisen und kreisfreien Städte mitzubestimmen. Die Teilhabe junger Menschen sollte sich weiterhin über die Jugendhilfe hinaus erstrecken und etwa auch Freizeitpolitik, Bildungspolitik und Stadtplanung umfassen. Diese umfangreichen Partizipationsrechte von jungen Menschen sollten in der Thüringer Kommunalordnung geregelt werden.

 Mit Verweis auf § 9 Absatz 1 Nr. 15 weisen wir darauf hin, dass sich der Dachverband der Kinder- und Jugendgremien selbst als ein landesweites und demokratisches Jugendmitbestimmungsgremium versteht. Dafür spricht z.B. die demokratisch vollzogene Wahl zur Gründung unseres Dachverbandes im Herbst 2018 an dem Vertreter*innen aus 13 örtlichen Jugendgremien aus ganz Thüringen teilgenommen haben.

Bezüglich § 15a Absatz 1 ist weiter zu betonen, dass es ein Anliegen aller jugendlichen Gremienvertreter*innen ist, über sie betreffende Angelegenheiten rechtzeitig, in geeigneter Form und möglichst umfassend informiert zu werden. Die Informationen sollten Entwicklungen in allen kommunalen Politikfeldern umfassen, um es interessierten Jugendlichen zu ermöglichen, sich sachgerecht einzubringen.

Wir weisen inständig darauf hin, die Impulse der „Landesstrategie Mitbestimmung“ insbesondere die digitalen Beteiligungsverfahren in das Gesetz einfließen zu lassen.

Die Erstellung eines Berichts über die Lebenslagen junger Menschen in Thüringen begrüßt der Dachverband der Kinder- und Jugendgremien, insofern Kinder und Jugendliche bei der Erstellung aktiv und direkt miteinbezogen werden.

Mit der verbindlichen Vertretung der Kinder- und Jugendparlamente, Jugendbeiräte, Kinder- und Jugendausschüsse und Jugendforen in den kommunalen Jugendhilfeausschüssen verbessern sich die Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte junger Menschen in Thüringen. Wir weisen hierbei auf die Vielfalt an Organisations- und Partizipationsformen hin, die die kommunal und regional agierenden Kinder- und Jugendbeteiligungsgremien in Thüringen aufweisen.

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