Stellungnahme des DKJG Thüringen zum Änderungsgesetz des ThürKJHAG – Stärkung der Schulsozialarbeit

Der Dachverband der Kinder- und Jugendgremien Thüringen begrüßt den Gesetzentwurf zum Änderungsgesetz des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes (ThürKJHAG)- nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit. Die rechtliche Verankerung einer Mindestförderung im ThürKJHAG stärkt die Angebote der Jugendhilfe im Lern- und Lebensraum Schule verbindlich. Die Mindesthöhe ist aus unserer Sicht in ähnlicher Weise auch im Rahmen des Landesjugendförderplanes gesetzlich festzuschreiben.

Für den DKJG Thüringen ist Schulsozialarbeit ein bedeutsames jugend-politisches Handlungsfeld, um gesellschaftlichen und familiären Entwicklungen zu begegnen. Schulsozialarbeit ist eine Frage der ganzheitlichen Bildung, da sie junge Menschen dabei unterstützt, sich zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu entwickeln und ihre Probleme eigenständig und selbstbewusst zu bearbeiten. Schulsozialarbeit ist eine Frage der Bildungsgerechtigkeit, da sie hilft, verhängnisvolle Bildungsbenachteiligungen von Schüler*innen, die durch individuelle, belastende Lebenslagen entstehen können, auszugleichen. Bundesweit ist heute unstrittig, dass Schulsozialarbeit die Sozial- und Selbstkompetenz von Kindern und Jugendlichen verbessert und einem lernförderlichen und gewaltfreien Schulklima zuträglich ist. Schulsozialarbeit ist demnach mehr als ein zusätzliches Arbeitsfeld in Thüringer Schulen. Sie ist ein wichtiger Gelingensfaktor, benachteiligten Schüler*innen einen chancengleichen gesellschaftlichen Aufstieg zu ermöglichen.

Die gesetzliche Verankerung einer jährlichen Mindestförderhöhe von mindestens 22 Millionen Euro trägt dem Ziel Rechnung, Schulsozialarbeit flächendeckend und perspektivisch für alle Schularten bereitzustellen. Diese stärkere finanzielle Zuwendung des Landes schafft die Voraussetzungen für die Umsetzung von Schulsozialarbeit für alle Schularten und verbessert die Angebotslandschaft vor Ort. Weiterhin steigt die Erhöhung der Landesmittel die schulische und kommunale Planungssicherheit.

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