Wir haben es geschafft!

Was ändert sich durch das neue Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetze für die Kinder- und Jugendbeteiligungsgremien?

Der Dachverband der Kinder- und Jugendgremien tritt seit September 2018, also seit mittlerweile über einem Jahr, für die „Förderung einer flächendeckenden und funktionierenden Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ (Satzung des DKJG Thüringen) in Thüringen ein.

Ein wesentlicher Meilenstein auf diesem Weg stellt das im Februar 2019 durch den Thüringer Landtag beschlossene „Fünfte Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes“ dar. Das Gesetz zielt u.a. auf eine verlässliche kommunale Jugendförderung ab und umfasst die kommunale Jugendarbeit, die Jugendverbandsarbeit und den kommunalen Kinderschutz.

Wir waren eine starke Stimme!

An der schriftlichen und mündlichen Anhörung hat sich der Dachverband der Kinder- und Jugendgremien Thüringen bereits im November 2018 beteiligt. Unser Vorstandmitglied Vincent Sipeer wurde dazu in den Auschusssaal des Thüringer Landtags nach Erfurt eingeladen, um aus der Sicht junger Menschen Stellung zu beziehen.

Worin besteht die Neuerung?

Von großer Bedeutung für die Thüringer Kinder- und Jugendgremien ist §5(3) ThürKJHAG. Dieser Paragraf des geänderten Gesetzes enthält folgenden Passus:

„Soweit in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt Jugendmitbestimmungsgremien bestehen, bestimmt die Satzung, dass mindestens ein Vertreter beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses ist.“ 
Weiterhin heißt es im Gesetz:
 „Die Satzung regelt, wie Vertreter*innen der Jugendmitbestimmungsgremien für den Jugendhilfeausschuss bestimmt werden, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mehrere Jugendmitbestimmungsgremien gebildet sind.“

Was bedeutet das nun?

Durch das neue ThürKJHAG wurde die Grundlage für die verbindliche Beteiligung der Kinder- und Jugendbeteiligungsgremien in Thüringen geschaffen. Junge Menschen, die durch ihr Kinder- und Jugendbeteiligungsgremium in den Jugendhilfeauschuss gewählt werden, können fortan die Jugendpolitik ihrer Kommune oder ihres Kreises mitberaten. Von den gemeinsamen Sitzungen Verwaltung, Politik, Trägern und Jugendvertreter*innen können in Zukunft ein starkes Zeichen für mehr Jugendgerechtigkeit in Thüringen ausgehen.

Unsere Stellungnahme zum Stellungnahme zum Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetz könnt ihr im Bereich Presse\Stellungnahmen.

Klickt hier, um die konkreten gesetzlichen Änderungen im Gesetz- und Verordnungsblatt nachzulesen:
http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/70512/gesetz_und_verordnungsblatt_nr_2_2019.pdf#page=10

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