Vertreter*innen der Kinder- und Jugendmitbestimmungs- Gremien

Es kann von einem Meilenstein für die #Jugendmitwirkung an demokratischen Prozessen in Thüringen gesprochen werden. Am 2. März nahmen erstmals auch beratende Mitglieder der Kinder- und Jugendmitbestimmungsgremien an einer Sitzung des Thüringer Landesjugendhilfeausschusses teil.

Ab sofort werden Jonas Ecke (stellvertreten durch Miriam Kümpfel) und Vincent Sipeer (stellvertreten durch Michelle Karlen) alle drei Monate die Möglichkeit haben, dem Ausschuss des Landtags die Anliegen und Stellungnahmen der Kinder- und Jugendmitbestimmungsgremien darzulegen. Gemeinsam mit zwei beratenden Mitgliedern der Landesschüler*innenvertretung Thüringen sowie einem beratenden Mitglied der Deutschen Katholischen Jugend Thüringen machen wir uns für eine jugendgerechte Politik in Thüringen stark.

Die erste Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses in der 7. Wahlperiode des Freistaats Thüringen am 2. März 2020 begann um 14:00 Uhr und fand im großen Saal des Landeskirchenamts der Evangelischen Kirche in Erfurt statt. Nach der Begrüßung durch die Leiterin der Verwaltung wurden die Mitglieder des Gremiums namentlich aufgerufen.
Durch die Berichte aus den Arbeitsgruppen und der Verwaltung erhielten wir Einblicke in die Landesjugendförderplanung, den Kinder- und Jugendschutz, die Hilfen zur Erziehung und die Ausbildung von Erzieher*innen. Freundliche und klare Worte sowie eine eingespielte Ordnung waren unsere vorherrschenden Eindrücke von der ersten Sitzung.

Von besonderer Bedeutung für unsere Arbeit im Ausschuss sind die beschlossenen Änderungen der Satzung und der Geschäftsordnung. Für die jugendgerechte Ausgestaltung seiner Sitzungen und die bessere Mitbestimmung junger Menschen entschloss sich der Landesjugendhilfeausschuss zu folgenden Regelungen. Diese werden zur besseren Lesbarkeit im Folgenden sinngemäß wiedergegebenen.
Im Ausschuss werden bei der Gestaltung der Sitzungen des Landesjugendhilfeausschusses die Interessen und Bedarfe junger Menschen insbesondere bei der Festlegung der Zeit, der Dauer und des Ablaufs in besonderer Weise berücksichtigt. (§ 4 Absatz 4 der Satzung). Anträge zur Tagesordnung von jugendlichen Mitgliedern werden vorrangig berücksichtigt. (§ 4 Absatz 6 der Geschäftsordnung). Zu Themen, von denen junge Menschen in besonderem Maße und unmittelbar betroffen sind, erhalten diese gesondert Gelegenheit zur Stellungnahme (§15 Geschäftsordnung).
Ein weiteres Thema von großer Wichtigkeit ist die Änderung der Thüringer Schulordnung.

In einem Redebeitrag zu einer Stellungnahme des Landesjugendhilfeausschusses unterstrich Vincent Sipeer, Vertreter für den Dachverband der Kinder- und Jugendgremien Thüringen, die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte von Schüler*innen. Es sei ein „unbedingtes Muss, dass Klassensprecher*innen ab der ersten Klasse gewählt werden, um bereits in der Grundschule demokratische Verhaltensweisen einzuüben.“ Zum anderen bat er um die Ergänzung „der jährlichen Wahl der Klassensprecher*innenversammlung von zwei Vertrauenslehrer*innen“ in den Text der Stellungnahme.

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